ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Geltungsbereich
1. Es gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Lieferungen sowie Beratungsleistungen ausschließlich unsere AllgemeinenGeschäftsbedingungen (AGB) in der jeweils aktuellen Fassung. Die jeweilige aktuelle Fassung ist auf unserer Internetseite www.logicglas.com veröffentlicht.
2. Der Kunde erklärt sich mit diesen Bedingungen bei Auftragserteilung einverstanden, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nichtausdrücklich auf diese Bezug genommen wird, sie dem Kunden aber bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind.
3. Wird der Auftrag abweichend von unseren AGB erteilt, gelten auch dann nur unsere Bedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen oder die Lieferung ohne Widerspruch gegen anderslautende Bedingungen vornehmen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklichschriftlich anerkannt worden sind.
I. Angebot und Abschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich soweit wir nicht ausdrücklich eine schriftliche Bedingungserklärung abgegeben haben.
2. Bestellungen gelten erst dann als angenommen, wenn wir diese schriftlich bestätigt haben (Auftragsbestätigung). Dies gilt auch für an unsereHandelsvertreter oder Verkaufspersonal gerichtete Bestellungen. Soweit Verkaufspersonal oder Handelsvertreter mündliche Nebenabredentreffen oder Zusicherungen abgeben, die über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen auch diese stets der schriftlichen Bestätigungdurch uns. Maßgebend und verbindlich ist allein der Text unserer Auftragsbestätigung.
II. Preise
1. Die Preise verstehen sich, soweit schriftlich nichts anderes vereinbart, ab Werk, ohne Verpackung und ohne Umsatz-, (Mehrwert-)steuer. Soweitnichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Berechnung zu dem am Tage der Lieferung gültigen Listenpreis.
2. Die von uns genannten Preise sind €-Preise und verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe sowie zuzüglich Verpackungs- und Versandkosten.
3. Unseren Preisen liegen die gegenwärtigen Kalkulationsfaktoren zu Grunde. Sollten aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, Änderungender Kosten z.B. Löhne, Werkstoffe, Wechselkurs- und / oder Energiekostenschwankungen etc. eintreten, so sind wir berechtigt den Preisentsprechend zu ändern. Mit der Bekanntgabe von Preisänderungen verlieren alle vorher genannten Preise ihre Gültigkeit. Verpackung undVersandkosten werden gesondert gerechnet.
4. Lieferungen im nicht innergemeinschaftlichen Verkehr sind mehrwertsteuerfrei. Der Kunde ist verpflichtet, die Ausfuhr von der zuständigenÜbergangszollstelle bescheinigen zu lassen und uns diese Bescheinigung innerhalb von 14 Tagen zuzusenden.
III. Lieferung, Lieferfristen und Teillieferung
1. Liefertermin und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Die Lieferungbeginnt nicht vor Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Werden nachträglich Vertragsänderungen vereinbart, ist der Liefertermin erneut zuvereinbaren. Bei höherer Gewalt oder anderen unvorhergesehenen Ereignissen, wie Energie- und Rohstoffmangel, Streik oder Aussperrung,Verspätung oder Ausbleiben von Zulieferungen, trifft Lieferverzug nicht ein. Der Kunde hat in diesem Fall das Recht zum Rücktritt, wenn derLiefertermin um mehr als 2 Monate überschritten wird.
2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Verkäufer bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt hat.
3. Der Käufer kann von den Verkäufern einen Verzugsschaden nur dann verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurLast fällt. Der Verkäufer ist in zumutbarem Umfang zu Teillieferungen berechtigt. Darüberhinausgehende Ansprüche, insbesondereSchadensersatzansprüche jeder Art, sind ausgeschlossen.
4. Konstruktions-, Form- oder Farbänderungen bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, soweit der Verkaufsgegenstand in seiner Funktion nicht geändert wird und die Änderung für den Käufer zumutbar ist. Änderungen zum Zwecke des technischen Fortschritts sind jeder Zeit möglich und bedürfen keiner Vorankündigung soweit dadurch nicht dessen Preis, Lieferzeit oder Funktion beeinträchtigt werden.
5. Die Lieferfrist verlängert sich, auch innerhalb eines Verzuges, angemessen bei Eintritt höherer Gewalt und allen unvorhergesehenen nachVertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung desverkauften Gegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umstände bei unseren Lieferanten und derenUnterlieferanten eintreten können. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilten wir dem Kunden baldmöglichst mit. Der Kunde kann von unsdie Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Frist liefern können. Erklärten wir dies nicht innerhalb einerangemessenen Frist, kann der Kunde zurücktreten. Lieferfristen verlängern sich um den Zeitraum, in dem der Kunde mit seinen Vertragspflichten (z.B. Zahlungen) innerhalb einer laufenden Geschäftsbeziehung auch aus anderen Verträgen in Verzug ist.
IV. Versand und Gefahrenübergang
1. Der Versand erfolgt unfrei. Haben wir es übernommen, die Frachtkosten zu tragen, so steht es uns frei, entweder frachtfrei zu liefern oder nach dem Vertrag vorgesehene Fracht zu vergüten. Mehrkosten bei dem Kunden gewünschten Eilgut-, Express-, Luftversand oder solche, die durchdie besondere Beschaffenheit des Gutes entstehen, gehen in jedem Fall zu Lasten des Kunden. Das gleiche gilt für Mehrfrachten nachentfernteren Stationen als im Vertrag vorgesehen. Versandweg und –mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen.
2. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesemFall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Im Übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Waren an einen Spediteuroder Frachtführer spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers, auf den Kunden über.
3. Gewünschte oder von uns für erforderlich gehaltene Verpackung (Pappkartons o. Kisten) wird zu Selbstkosten in Rechnung gestellt und nichtzurückgenommen. Jegliche Rechnungskürzung zur Deckung beim Kunden entstehende Recyclingkosten ist ausgeschlossen.
4. Bei Transportschäden sind unsere Versicherungsbedingungen bindend und Bestandteil des Kaufvertrages. Zu beachten sind vor allem dieMeldefristen. Diese betragen zurzeit zwei Wochen. Die Versicherungsbedingungen werden auf Anforderung dem Kunden zur Verfügung gestellt. Zusammen mit allen geänderten Bedingungen bis zum Anforderungszeitpunkt. Bei der Schadensfeststellung ist der Kunde mitwirkungspflichtig.Der Kunde muss alle Maßnahme ergreifen, den Schaden so gering wie möglich zu halten. Diese Schadensfeststellung und Schadensregulierungerfolgt durch uns oder durch unseren Beauftragten. Ein Schadensfall berechtigt den Kunden nicht die Zahlung zu verweigern. Vielmehr ist dervom Kunden in Rechnung gestellte Betrag zum gleichen Termin fällig, wie in einem schadensfreien Lieferverlauf.
V. Offensichtliche Mängel
1. Beanstandungen unvollständiger oder unrichtiger Lieferungen müssen innerhalb von 8 Tagen ab Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich erhoben werden.
2. Offensichtliche Mängel können nur innerhalb von 14 Tagen geltend gemacht werden. Bei Auftreten von Mängeln ist die Be- und Verarbeitungsofort einzustellen. Für die Fristberechnung ist der Zeitpunkt der Anlieferung am Bestimmungsort und der Tag des Eingangs des Rügeschreibensmaßgebend.
3. Da der Verkaufsgegenstand in der Regel ein komplexes technisches Produkt darstellt, wird sämtliches Wissen darüber beim Kundenvorausgesetzt. Inkompatibilitäten zu bereits verwendeten ähnlichen Bauteilen und Geräten anderer Hersteller sind deshalb kein Grund fürMängelrügen. Über die vom Hersteller zur Verfügung gestellten Datenblätter und Installationsanleitungen hinaus, sind wir nicht verpflichtetirgendwelche Informationen über den Kaufgegenstand zur Verfügung zu stellen, auch wenn wir das in Ausnahmefällen bei früheren Kaufverträgen getan haben sollten.
VI. Zahlungsbedingungen und Abtretungsgebot
1. Alle Zahlungen, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, sind sofort bei Erhalt der Lieferung, ohne jeglichen Abzug fällig. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen. Wir behalten uns vor, nach unserem Ermessen Vorauszahlungen zu verlangen. Wird die Lieferung aufoffene Rechnung (Ziel) gewünscht, ist es erforderlich, dass wir Gelegenheit zur Kreditprüfung erhalten.
2. Befindet sich der Kunde uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofortfällig. Dies gilt auch, wenn Umstände bekannt werden, die geeignet sind seine Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen.
3. Verzugszinsen werden mindestens in Höhe von 5% über den jeweiligen Basiszinssatz vom Fälligkeitsdatum der Rechnung ab berechnet. DieGeltendmachung eines darüberhinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
4. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus der Geschäftsverbindung abzutreten. Somit sind wir berechtigt, Forderungen gegen in Deutschland und Ländern der EU sitzende Besteller zur Refinanzierung an die abcfinance GmbH, Kamekestr. 2-8, 50672 Köln, abzutreten. Dem Käufer wird bei Vertragsabschluss mitgeteilt, ob eine Abtretung der Forderung erfolgt. In diesen Fällen können Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die abcfinance GmbH erfolgen. Deren Bankverbindung wird dem Käufer bei Vertragsabschluss mitgeteilt.
VII. Eigentumsvorbehalt
1. Das Eigentum geht an den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der Geschäftsverbindung getilgt hat. Das gilt auch dann, wenn der Kaufpreis für bestimmte, von uns bezeichnete Warenlieferungen bezahlt worden ist. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehalteneEigentum als Sicherung für die Saldoforderung. Falls Wechsel oder Schecks in Zahlung gegeben worden sind, gilt erst die Einlösung als Tilgung. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er sonst seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäuferden Verkaufsgegenstand heraus verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns, liegt, sofern nicht dasAbzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies von uns ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungenoder sonstigen Eingriffen Dritter, hat der Kunde den Verkäufer durch Übersendung des Pfändungsprotokolls schriftlich zu benachrichtigen.
2. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern, unter der Voraussetzung, dass die Forderung aus demWeiterverkauf wie folgt auf den Verkäufer übergehen. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihmaus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware vor und nachVerarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, dieForderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet wir uns, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinenZahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Wir können verlangen, dass der Kunde ihm die abgetretene Forderung und derenSchuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern dieAbtretung mitteilt. Wird die Ware zusammen mit anderen Waren weiterverkauft, die uns nicht gehören, so gilt die Forderung des Kunden gegenden Abnehmer in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Preises als abgetreten.
3. Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung möglich.
VIII. Gewährleistung
Für Mängel der Lieferung haftet der Lieferant unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
1. Die Gewährleistungsverpflichtung des Lieferanten ist auf 24 Monate für Leuchten und leuchttechnisches Zubehör sowie 6 Monate für Leuchtmittel, längstens jedoch auf die vom Hersteller angegebene Brenndauer, beschränkt
2. Mängelrügen sind unverzüglich, spätestens 5 Werktage nach Erhalt der Lieferung, in Textform geltend zu machen. Bei nicht offensichtlichen Mängeln verlängert sich die Frist auf eine Woche nach Feststellung, längstens aber auf 24 Monate nach Gefahrübergang.
3. Bei begründeter und rechtzeitiger Mängelrüge ist dem Lieferant zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung nach eigener Wahl innerhalb einerangemessenen Frist zu gewähren. Der Lieferant ist berechtigt, die Beseitigung eines Mangels abzulehnen, wenn die Kosten derMängelbeseitigung den Kaufpreis der mangelhaften Ware um mehr als das Doppelte übersteigen. In diesem Fall kann der Käufer nur die Lieferungeiner mangelfreien Sache beanspruchen.
4. Kommt der Lieferant der Gewährleistungsverpflichtung gemäß vorstehend 3. nicht nach oder schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Besteller zurHerabsetzung des Preises oder zum Rücktritt vom Vertrag jeweils nur bezüglich der mangelhaften Leistung berechtigt. WeitergehendeAnsprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden und entgangenen Gewinn, sind ausgeschlossen, soweit sie nicht durch den Lieferanten,einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden
5. Der Lieferant haftet nicht für Schäden, die durch Einwirkung dritter Personen, unsachgemäße Montage, Überbeanspruchung, Überspannung oder chemische Einflüsse entstehen, sofern diese nicht auf ein Verschulden des Lieferanten zurückzuführen sind. Die vorgenannten Mängelursachen haben den Verlust aller Gewährleistungsansprüche zur Folge. Gleiches gilt bei eigenmächtigen Reparaturen oder Eingriffen in denLiefergegenstand durch den Besteller oder Dritte.
6. Projektierungsarbeiten und/oder die Bestimmung des Lieferumfangs durch den Lieferanten erfolgen ausschließlich im Interesse des Bestellers.Der Lieferant übernimmt hierfür keine Gewähr, es sei denn, dass dem Lieferanten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
IX. Mängelansprüche und Ausschlüsse
1. Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich, das heißt spätestens 14 Tage nach ihrer Entdeckung, uns gegenüber schriftlich zurügen. Werden Mängel nicht rechtzeitig angezeigt bzw. gerügt, so erlöschen sämtliche Ansprüche.
2. Für mangelhafte Ware, gleich ob es sich um einen Anspruch aus Gewährleistung oder Garantie handelt, steht dem Kunden zunächst lediglich ein Anspruch auf Nacherfüllung zu, welche durch Ersatzlieferung erfolgen kann. Ersetzte Waren oder Produktteile gehen in unser Eigentum über.Als ausreichende Nachbesserung gilt auch die Anweisung zur Umgehung der Auswirkungen von Mängeln.
3. Aufgrund des technischen Fortschritts sowie der nutzungsbedingten Veränderung des Lichtstroms von Produkten, kann es bei Ersatzlieferungenvon LED-Lichtquellen zu Abweichungen in den Lichteigenschaften gegenüber den Ursprungsprodukten kommen.
4. Schadensersatzansprüche stehen dem Kunden nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und nur unter der nachfolgendenEinschränkung und den Einschränkungen des Abschnitts XII. zu.
5. Wir leisten nicht für Schäden, die sich aus höherer Gewalt, Brand, Explosion, Blitzschlag, Überspannungsschäden, einem unsachgemäßenGebrauch, Bedienungsfehlern und fahrlässigem Verhalten, dem Transport oder der Verwendung in Verletzung anzuwendender nationalen undinternationalen (IEC) Standards für elektrische Anlagen und/oder Beleuchtungsanlagen ergeben.
6. Wir sind nicht für Schäden haftbar, die auf den Betrieb mit einer falschen Stromart oder Spannung sowie den Anschluss an ungeeigneteStromquellen zurückzuführen sind. Insbesondere haften wir nicht für Schäden, wenn die elektrische Versorgungssituation über die spezifiziertenGrenzen der Produkte oder von relevanten Normen (z. B. EN 50160) hinausgehen,
z. B. Spannungsspitzen > 2 KV und Rippelstrom.
7. Die Grenzwerte für Temperaturen und Feuchtigkeit dürfen nicht überschritten werden.
8. Sofern der Kunde keine vollständigen Spezifikationen erhalten hat, ist er verpflichtet, diese schriftlich anzufordern. Hierzu zählen insbesondereAngaben zu Betriebsspannung, IP-Schutzklassen, Umgebungstemperatur und max. Luftfeuchtigkeit.
9. Sämtliche Mängel- und Garantieansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit an der von uns gelieferten Ware Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch nicht von uns ermächtigten Personen ausgeführt werden und nicht auszuschließen ist, dass der Mangel hierauf beruht. DieProdukte dürfen nicht geöffnet, verändert (Anbringung von freigegebenen Zubehörteilen ausgenommen) oder lackiert werden, sofern dies nichtzur üblichen Montage erforderlich oder ausdrücklich vorgesehen ist.
10. Die Ansprüche entfällt ferner, wenn auf dem Produkt eventuell aufgebrachte Kennzeichnungen wie Modellname, Seriennummer usw. geändert,gelöscht, entfernt oder unleserlich gemacht werden. Garantiesiegel oder Siegellacke dürfen nicht gebrochen oder beschädigt worden sein.
X. Sonstige Haftungsausschlüsse
1. Schadensersatzansprüche des Kunden aus Verschulden bei Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubterHandlung sind ausgeschlossenes sei denn, sie beruhen auf Vorsatz, groben Verschulden durch uns oder einer unserer Erfüllungshilfe.
2. Weitere Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich möglich ist, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von weitergehendenSchäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind und die etwa Dritten entstehen. Damit werden Austauschkosten für dieDemontage, den Rücktransport und Neuinstallation der Produkte, weitere Nebenkosten, Folgeschäden oder Vermögensschäden nicht erstattet.
XI. Rücklieferung
1. Jegliche Rücklieferungen können nur nach vorheriger Zustimmung durch uns vorgenommen werden und bedürfen einer Rückliefernummer (RMA). Rücklieferungen werden nur bearbeitet, wenn sie zusammen mit einem der Rückliefernummer, einem ausgefüllten Reklamations- bzw.Rücksendeschein sowie einer Rechnungs- oder Lieferscheinkopie bei uns eingehen. Die Rückliefernummer ist außen auf der Verpackung sichtbar aufzubringen. Rücklieferungen bei Falschbestellung haben in der Originalverpackung zu erfolgen.
2. Alle Rücklieferungen, die nach der Zustimmung durch uns vorgenommen werden, reisen auf Gefahr und Kosten des Absenders. Die Sendungenmüssen uns frei von allen Transport- und Transportversicherungskosten, sowie sonstigen eventuellen Nebenkosten erreichen. Rücksendungen,deren Zustellung unfrei oder sogar per Nachnahme erfolgt, werden nicht angenommen. Ware, die uns ungerechtfertigt zurückgesandt wird, wirdwieder zurückgestellt und mit einer Bearbeitungsgebühr von 10 % des Warenwertes, jedoch min. 20,00 € berechnet.
XII. Einhaltung von Rechtsvorschriften; Ausfuhrkontrollbestimmungen
1. Die von uns gelieferten Produkte und deren technisches Know-how sind nur zur Benutzung und zum Verbleib in von uns direkt belieferten Ländernbestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, die jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften und vor einem beabsichtigten Export oder Reexport alleeinschlägigen nationalen und internationalen Rechtsvorschriften zu beachten.
2. Der Kunde ist für die Einhaltung der Rechtsvorschriften und sog. Ausfuhrkontrollbestimmungen selbst und auch durch seine Abnehmerverantwortlich und stellt uns insoweit von jeder Haftung frei.
XIII. Datenschutz
Wir setzen den Kunden davon in Kenntnis, dass die zur Durchführung des kaufmännischen Geschäftsablaufes erforderlichen Daten desKäufers gespeichert werden.
XIV. Ausschließlichkeit, Urheberrecht, Softwarenutzungsrecht
1. Die vermarktende Präsentation unserer Produkte, Katalog, Werbesendung, Fernsehen, Internet oder vergleichbare Medien sowie jeglicherVersandhandel bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2. Dem Kunden überlassene Unterlagen, Bilder, Zeichnungen sowie von uns erbrachte konstruktive Leistungen darf der Kunde nur für denvorgesehenen Zweck verwenden und sie ohne unsere Zustimmung weder Dritten zugänglich noch zum Gegenstand von Veröffentlichungenmachen. Kopien dürfen nur für Archivzwecke oder als Ersatz angefertigt werden. Wenn Originale einen auf Urheberrechtsschutz hinweisendenVermerk tragen, ist dieser von dem Kunden auf den Kopien ebenfalls anzubringen.
3. An von uns zur Verfügung gestellten Programmen und den dazu gehörigen Dokumentationen sowie nachträglichen Ergänzungen wird demKunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum Gebrauch durch den Kunden im Zusammenhang mit denProdukten eingeräumt, für die die Software geliefert wurde.
4. Jede Veränderung der Kennzeichen unserer Waren, insbesondere jede Entfernung unserer Gerätenummern und Typenschilder, sowie jede Artvon Sonderkennzeichnung, die als Ursprungszeichen unseres Kunden oder eines Dritten angesehen werden könnte, sind unzulässig.
5. Unsere Haftung für die Freiheit von Schutzrechten Dritter ist ausgeschlossen, wenn Leistungen nach von Kunden vorgegebenen Angabenentwickelt worden sind, oder wenn eine Schutzrechtsverletzung durch die Verwendung der gelieferten Waren in Kombination mit nicht von unsgelieferter Ware entstanden ist. Ferner ist unsere Haftung wegen Schutzrechtsverletzungen ausgeschlossen für Verwendungen, die der Kundeuns vorher nicht mitgeteilt hat. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach Ziffer XI.
XV. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
Erfüllungsort und öffentlicher Gerichtsstand für Lieferungen und Zahlungen (einschl. Scheck- und Wechselklagen) sowie sämtliche sich zwischenParteien ergebene Streitigkeiten ist, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Hauptsitz des Verkäufers. Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich deutschem Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Handelsgesetzbuch. Andere anwendbare Rechte sind ausgeschlossen.
XVI. Teilwirksamkeit
Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so besteht Einigkeit darüber, dass eine ihr am nächsten kommende wirksameRegelung als vereinbart gilt. Und das vorherstehende Bedingungen im Übrigen unverändert bleiben.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der LOGIC Glas GmbH – Stand September 2022